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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://altstadt-monheim.de/ veröffentlichte Internetseite.

Die Stadt Monheim am Rhein ist bemüht, diese Internetseite im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Methodik

Die Erklärung basiert auf einer BITV/WCAG Selbstbewertung nach einem entsprechenden Prüfverfahren bereitgestellt durch die DIAS GmbH unter bitvtest.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist größtenteils mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

- fehlende Alternativtexte
Einige Bilder sind aktuell noch nicht mit Alternativtexten ausgestattet.

Die Stadt Monheim am Rhein ist dabei, den barrierefreien Zugang zu diesem Angebot stetig zu erweitern und zu optimieren.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 6. Oktober 2023 zuletzt überarbeitet und überprüft.

 

Feedback und Kontakt

Wir sind dankbar für jedes Feedback zur Barrierefreiheit auf unserer Internetseite. Haben Sie weitere Barrieren auf unserer Internetseite entdeckt oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit auf altstadt-monheim.de? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter redaktion@monheim.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.


Ombudsverfahren

Wir versuchen immer, Ihre Anfragen schnellstmöglich zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW §10d eine Lösung herbeizuführen. Das Ombudsverfahren ist kostenlos.

 

So erreichen Sie Ombudsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Telefon: +49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen

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